Spendenaufruf für den Animexx e.V.
Wie viele andere ebenfalls, ist auch der Animexx e.V. direkt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen.
Viele unserer großen und kleinen Veranstaltungen, wie die zahlreichen regionalen Animexx-Treffen oder Conventions wie die Animuc, Hanami und Connichi mussten wir bereits schweren Herzens absagen.
Die Einnahmen der Veranstaltungen brechen somit weg, Lager- und Verwaltungskosten laufen dennoch weiter. Um auch in Zukunft unsere Veranstaltungen und weitere großartige Projekte wie die Deutsche Cosplay-Meisterschaft oder das Online-Magazin animePRO weiterführen zu können, bitten wir euch um eure Unterstützung!
Wir haben diese Spendenseite für euch eingerichtet.
Dort findet ihr weitere Informationen zu den benötigten Spenden, mit denen ihr dem Animexx e.V. finanziell helfen könnt. Die Seite haben wir auch in unserem Menü oben rechts direkt verlinkt, damit der Aufruf des Vereins möglichst viel Aufmerksamkeit erhalten kann.
Wir bedanken uns bei allen Unterstützer*innen ganz herzlich!
Zeichnung: Aurora-Silver
Die wichtigsten Infos findest du zu Spenden z.B. hier und hier.
Der Verwendungszweck bei einer Spende über 200,00€ sollte deine Adresse enthalten, um die Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu bekommen. Darunter reicht normalerweise der Einlieferungsbeleg.
Bindest du die Spende via Verwendungszweck an ein bestimmtes Projekt, muss das gemeinnützig und steuerlich begünstigt sein (am leichtesten realisierbar, wenn der Verein ein Stichwort/Verwendungszweck im Aufruf festgelegt hat). Du hast einen Rückforderungsanspruch an den Verein, wenn die Spende nicht satzungsgemäß, zeitnah und dem Projekt entsprechend verwendet wird.
Eine Spende, die mangels unklarem Verwendungszweck vom Verein nicht zuzuordnen ist, muss ggf. zurücküberwiesen werden oder in schriftlicher Absprache mit Spender umgewidmet werden - Verwaltungsaufwand, Kostenfaktor, zu vermeiden.
Eine Spende für steuerpflichtige, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe des Vereins ist unzulässig.
Eine freie Spende bietet Vorteile, immerhin gilt: Ist das Wunschprojekt in der Zwischenzeit bereits finanziert, ist eine zweckgebundene Spende nicht einfach anders verwendbar.
(Privat beantwortet.)
MfG